Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Therapy Studio Langenfeld GbR, An der Alster 85, 20099 Hamburg (Stand 04.05.2026).

Vertragsschluss

a) Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Therapy Studio Langenfeld GbR (Studio) mit ihren Mitgliedern (Kunde), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder diejenigen natürliche Personen, die aufgrund eines mit dem Studio abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zum Training im Studio berechtigt sind. Sonstige Kunden sind Personen, die die Teilnahme an Lagree-Kursen, Personaltraining sowie sonstigen angebotenen Leistungen mit dem Studio vereinbart haben.

Das Studio bietet insoweit neben Mitgliedschaften im Studio die Teilnahme an einzelnen Lagree-Kursen, einem Personaltraining sowie sonstigen Kursprogrammen an.

b) Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag im vorbezeichneten Sinne kommt im Studio durch Unterschrift des Kunden zustande. Für im Studio abgeschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht des Kunden.

c) Online-Vertragsschluss

Beim Online-Vertragsschluss unter Verwendung der Plattform „Bsport“ stellt der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kosten-„ oder „zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch die Bestätigung per E-Mail, durch das Studio vermittelt, über die Plattform „Bsport“. Für den Kunden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

d) Kurskarten und Mehrfachpässe

Der Kunde kann mit dem Studio einen Vertrag sowohl über einzelne Leistungen als auch über eine Mehrzahl an Leistungen (Mehrfachpässe) abschließen. Vertragsabschlüsse über einzelne Leistungen beziehen sich allein auf den konkret im Vertragsabschluss genannten Kurs bzw. die im Vertragsabschluss genannte Leistung des Studios.

Mehrfachkarten beziehen sich auf mehrere Einzeleinheiten im vorbezeichneten Sinne. Mehrfachkarten sind ab Kaufdatum für sechs Monate gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit ersatzlos. Neukundenangebote oder Auktionsangebote können gesonderten Bedingungen unterliegen, auf welche dort hingewiesen wird.

Für Kunden ist eine kostenfreie Stornierung bis 12 Stunden vor Kursbeginn möglich. Danach gilt die Einheit als verbraucht. Dies bezieht sich sowohl auf Kurskarten als auch auf Mehrfachpässe.

Das Studio behält sich vor, Kurszeiten oder Trainerinnen aus organisatorischen Gründen zu ändern.

Mitgliedschaft

Kunden können mit dem Studio Mitgliedschaften abschließen. Mitgliedschaften berechtigen – abhängigen vom jeweiligen Tarif – zur Buchung von 4 bis 12 Kursen pro Monat. Nicht genutzte Einheiten verfallen dabei zum Monatsende. Vertragsbeginn ist jeweils der Erste eines Monats. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate.

Nutzung des Studios

a) Umfang der Studionutzung

Durch den jeweiligen Vertrag erhält der Kunde nach Maßgabe der Vereinbarung Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses im Namen des jeweils gebuchten Kursprogrammes zu nutzen.

Das Studio kann an gesetzlichen Feiertagen sowie an bis zu neun weiteren Tagen pro Kalenderjahr schließen (z.B. Renovierung, Schulung). Das Studio wird für die Dauer der Sperrung im Studio mindestens sieben Tage vor der Sperrung bekannt geben.

b) Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder das in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen Dritter ist im Studio nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

c) Hausordnung

Das Studio ist berechtigt, eine für Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios und ist unmittelbarer Vertragsbestandteil.

d) Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal des Studios ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

e) Keine Nutzung durch Minderjährige und außerhalb des Trainings

Die Nutzung des Studios ist erst für Personen ab 18 Jahren gestattet. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Die Kunden sind nicht berechtigt, das Studio außerhalb von vereinbarten Trainings- bzw. Schulungen oder weiteren Leistungen aus dem Leistungsangebot des Studio eigenständig zu nutzen.

Pflichten des Kunden

a) Angabe einer E-Mail-Adresse/Änderung von Mitgliedsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Kunden erfolgen kann. Der Kunde erklärte sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen des Studios entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

Der Kunde hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

b) Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft ist die Mitgliedschaft an die Person des Kunden gebunden und kann nicht übertragen werden. Der Kunde kann daher von ihm im Rahmen der Mitgliedschaft oder auch im Rahmen von Mehrfachpässen gebuchte Kurse nicht auf dritte Personen übertragen.

Das Studio behält sich vor, zur Durchsetzung der Unübertragbarkeit die Identität des Kunden vor dessen Zutritt in das Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

c) Konsumverbote/verbotene Gegenstände

Es ist dem Kunden untersagt, in dem Studio zur rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (z.B. Anabolika) sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in dem Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ferner ist dem Kunden das Training unter Einfluss eines der vorstehend genannten Mitteln versagt.

Beiträge und Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit der Beiträge

Bei dem Abschluss eines Vertrages über eine Einzelleistung ist die Vergütung unmittelbar nach Durchführung der Buchung fällig. Bei dem Abschluss eines Vertrages über Mehrfachpässen ist der gesamte Beitrag unmittelbar nach Abschluss des Vertrages über die Mehrfachkarten insgesamt fällig. Bei Mitgliedschaften ist der Beitrag monatlich jeweils zum Ersten eines jenen Monats für den jeweiligen Monat im Voraus fällig.

Sind bei Mitgliedschaften monatliche Beträge vereinbart, ist das Studio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Studio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Für die Ermäßigung gilt gleiches.

b) Zahlungsabwicklung

Der Kunde ist verpflichtet, zur Zahlungsabwicklung bei Vertragsabschluss im Studio am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen aufweist.

Erfolgt die Buchung über das Onlineportal „Bsport“ ist der Kunde verpflichtet, die Zahlungsabwicklung unter den dort genannten Modalitäten, also mittels Kreditkarte, SEPA-Lastschriftverfahren, PayPal und ApplePay durchzuführen.

Rücklastschriften werden mit 10,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

c) Zahlungsverzug

Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug hält sich das Studio das Recht vor, dem Kunden Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Kunden schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

Sind zwischen dem Kunden und dem Studio monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, einen weiteren Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

Vertragslaufzeit/Kündigung/Stilllegung

a) Mindestvertragslaufzeit/Verlängerung

Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nur bei zwischen dem Studio und dem Kunden abgeschlossenen Mitgliedschaften. Die Mindestvertragslaufzeit einer derartigen Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. Eine Kündigung ist möglich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats.

b) Stilllegung des Vertrages

Der Kunde kann eine von ihm und dem Studio abgeschlossenen Mitgliedschaft für eine Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr stilllegen. Ein Nachweis hierfür ist nicht erforderlich. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit oder ihrer Verlängerung der Zeitpunkt der nächst möglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechenden späteren Zeitpunkt.

Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Bei Schwangerschaft oder nachgewiesener Erkrankung kann eine beitragsfreie Pause von mehr als vier Wochen gewährt werden. Erforderlich ist hierfür die Vorlage eines ärztlichen Nachweises gegenüber dem Studio.

c) Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt für das Studio insbesondere dann vor, wenn für die jeweils gebuchte Einzelleistung weniger als drei Teilnehmer sich angemeldet haben.

d) Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch den Kunden

Jede Kündigung ist durch den Kunden in Schriftform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio zu erklären.

Stilllegungen kann der Kunde in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio erklären. Bei der Erklärung der Stilllegung hat der Kunde diese mit einer Frist von vier Wochen zum beabsichtigten Stilllegungszeitpunkt gegenüber dem Studio anzukündigen.

Schadensersatz bei fristloser Kündigung wegen Pflichtverletzung

Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Kunden ist das Studio berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

Haftung des Studios

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, bei Personenschäden oder nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die einer ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungshilfen des Studios. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle) besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung.

9. Haftungsverzichts- und Gesundheitsvereinbarung

a) Allgemeines

Die Teilnahme an Kursen, Personaltrainings, Workshops sowie sonstigen Leistungen der Therapy Studio Langenfeld GbR (nachfolgend „Studio“) erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

Mit Unterzeichnung dieser Haftungsverzichts- und Gesundheitsvereinbarung bestätigt der Kunde, dass er die nachfolgenden Hinweise, Bedingungen und Risiken zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

b) Gesundheitliche Voraussetzungen

Der Kunde erklärt, dass aus ärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme an den angebotenen Trainings-, Bewegungs- oder sonstigen Leistungsangeboten des Studios bestehen.

Der Kunde verpflichtet sich, das Studio vor Beginn des Trainings über bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaften oder sonstige Umstände zu informieren, die die sichere Teilnahme am Training beeinträchtigen könnten.

Das Studio ersetzt keine medizinische Beratung, Untersuchung oder Behandlung. Dem Kunden wird empfohlen, gesundheitliche Fragen oder Beschwerden vor Trainingsbeginn ärztlich abklären zu lassen.

c) Eigenverantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtlichen Anweisungen des Studios sowie dessen Trainerinnen und Trainern Folge zu leisten.

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Übungen ausschließlich entsprechend der Anweisungen des Studios auszuführen,
  • die eigenen körperlichen Grenzen zu beachten,
  • das Training bei Schmerzen, Schwindel, Unwohlsein oder sonstigen gesundheitlichen Beschwerden unverzüglich abzubrechen,
  • Trainingsgeräte und Einrichtungen des Studios sorgsam und bestimmungsgemäß zu verwenden.

Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten des Studios erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.

d) Haftungsbeschränkung

Das Studio haftet unbeschadet gesetzlicher Haftungstatbestände nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht:

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • im Falle zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften,
  • nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Eine Haftung für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände oder sonstiges Eigentum des Kunden, wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

e) Risikoaufklärung

Dem Kunden ist bekannt, dass körperliches Training und die Nutzung von Fitness- und Trainingsgeräten mit sportartspezifischen Risiken verbunden sind und trotz ordnungsgemäßer Durchführung Verletzungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Folgeschäden nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

Dies gilt insbesondere für:

  • Muskel-, Sehnen- oder Gelenkverletzungen,
  • Kreislaufbelastungen,
  • Stürze oder Überlastungen,
  • Verletzungen durch unsachgemäße Nutzung von Geräten oder Trainingsflächen.

Der Kunde erkennt diese Risiken ausdrücklich an.

f) Schwangerschaft

Schwangere Kundinnen sind verpflichtet, das Studio vor Teilnahme am Training über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren.

Die Teilnahme während einer Schwangerschaft erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung der Kundin und setzt voraus, dass aus ärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.

Schlussbestimmungen

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflicht mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

Das Studio wird den Kunden über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Kunden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach in Kenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen beim Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

a) Aufrechnungsverbot

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen das Studio aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Kunden gegen das Studio auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Gewährungsrechts bleibt unberührt.

b) Unwirksamkeit einzelne Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des abgeschlossenen Vergleichs unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen Bestimmungen unberührt.

c) Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.